Coronaregeln ab 19. Mai 2021
Corona – Regeln ab 19. Mai
- Zutritt zum Golfplatz und der gesamten Anlage nur getestet, geimpft oder genesen.
Es dürfen nur Personen die Sportstätte betreten, die Eintrittstests vorweisen. Die Art der Nachweise und Gültigkeit dieser für Personen ab dem 10. Geburtstag können wie folgt zusammengefasst werden:
- Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig
- Nachweis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 48h gültig
- Nachweis eines PCR Tests von einer befugten Stelle: 72 h gültig
- Ausnahmsweise einen Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht vor Ort – einmalig gültig
JEDER GAST DER GOLFANLAGE IST DAZU VERPFLICHTET, EINES DER 3G’S IM SEKRETARIAT VORZUWEISEN.
- 4er Flights sind wieder erlaubt
- FFP2 Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen (davon ausgenommen sind Feuchträume)
in Golfturniere